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Als „biologische Geschlecht“ wird das Geschlecht bezeichnet, das an einem neugeborenen Menschen erkannt und damit „zugeordnet“ wird. Man sagt auch, dass es „zugewiesenen“ wird.
Fühlt sich eine Person während ihrer Entwicklung nicht zu diesem Geschlecht zugehörig, so wird sie offiziell als „d“-Geschlecht („diverse“) bezeichnet. Die Person selbst kann sich weitere „soziale“ Geschlechtern zuweisen. Welche dies sind oder sein könnten, ist vom jeweiligen Autor der Veröffentlichung abhängig.
Im Link wird das Thema ausfĂĽhrlicher und aus einer anderen Perspektive behandelt.