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 Die Mitgift ist im Bürgertum das Geld, das dem Bräutigam vom Brautvater bei der Eheschließung ausgezahlt wurde. Bis zum Ende des ersten Weltkriegs und der darauf folgenden Inflation war es im Bürgertum kaum möglich, eine Tochter ohne Mitgift zu verheiraten. Durch die auf den Ersten Weltkrieg folgende  Inflation (Ende 1923) gingen die Vermögen verloren, und die Mitgift in Geld aus der Mode. Im verblieben Bürgertum war es danach üblich, eine "Ausstattung" der Braut auf Lebenszeit zur Hochzeit zur Verfügung zu stellen, die sogenannte "Aussteuer" Die Mitgift ist im Bürgertum das Geld, das dem Bräutigam vom Brautvater bei der Eheschließung ausgezahlt wurde. Bis zum Ende des ersten Weltkriegs und der darauf folgenden Inflation war es im Bürgertum kaum möglich, eine Tochter ohne Mitgift zu verheiraten. Durch die auf den Ersten Weltkrieg folgende  Inflation (Ende 1923) gingen die Vermögen verloren, und die Mitgift in Geld aus der Mode. Im verblieben Bürgertum war es danach üblich, eine "Ausstattung" der Braut auf Lebenszeit zur Hochzeit zur Verfügung zu stellen, die sogenannte "Aussteuer"


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