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| Die Mitgift ist im Bürgertum das Geld, das dem Bräutigam vom Brautvater bei der Eheschließung ausgezahlt wurde. Bis zum Ende des ersten Weltkriegs und der darauf folgenden Inflation war es im Bürgertum kaum möglich, eine Tochter ohne Mitgift zu verheiraten. Durch die auf den Ersten Weltkrieg folgende | Die Mitgift ist im Bürgertum das Geld, das dem Bräutigam vom Brautvater bei der Eheschließung ausgezahlt wurde. Bis zum Ende des ersten Weltkriegs und der darauf folgenden Inflation war es im Bürgertum kaum möglich, eine Tochter ohne Mitgift zu verheiraten. Durch die auf den Ersten Weltkrieg folgende | ||