Die Eheschließung wurde lange Zeit in einer Kirche besiegelt. Diesen Vorgang nannte man im engeren Sinne die „Trauung“. Nachdem Kirche und Staat getrennte Wege gingen, nannte man die standesamtliche Eheschließung Trauung auch „Ziviltrauung“.
Meyers Lexikon wusste damals noch zu berichten:
Trauung … ist die die kirchliche Weihe eines Ehebundes. Auch die in der gesetzlichen Form erfolgende Eheschließung wird als Trauungen bezeichnet, und man spricht daher von einer Ziviltrauung, wenn die amtliche Bestätigung des Ehebundes durch eine weltliche Behörde (Standesamt) erfolgt. Nachdem jedoch in Deutschland die obligatorische Zivilehe eingeführt ist, versteht man unter T. schlechthin regelmäßig nur die kirchliche Einsegnung der Eheleute …„
Nach neuster Definition kann sowohl eine zivile Eheschließung wie auch ihre Bestätigung durch die Kirche als „Trauung“ bezeichnet werden.
Quelle: DWDS .