Mag die Heirat auch ein „besonderes Ereignis“ sein und entsprechend als Hochzeit gefeiert werden - im Grunde geht es dabei um Rechtsfragen, beispielsweise darum, füreinander Verantwortung zu tragen. Die Institution nennt man „Ehe“. Laut Text des Bundesjustizministeriums wir darunter verstanden,
„dass beide voneinander Treue, Achtung, Rücksicht, Beistand und häusliche Gemeinschaft verlangen können.“
Außerdem gelten verschiedene Gesetze für Ehepaare, die jeder kennen sollte, der eine Ehe eingeht. Einige von ihnen können durch einen gegenseitigen Vertrag („Ehevertrag“) geändert werden.
Quelle des Zitats und weitere Informationen:BMJ
Hochzeit, Trauung, Ehe auch unter Liebesheirat, Konvenienzehe